Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Feier@bend Online Dienste für Senioren AG
- im folgenden Feier@bend genannt -
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen
Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
1.2
Feier@bend liefert und leistet ausschließlich zu den nachfolgenden
Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige
kundenseitige Bedingungen erkennt Feier@bend nicht an.
1.3
Mündliche Nebenabreden werden von den Vertragsparteien nicht getroffen.
Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher
Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
1.4
Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen,
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
schließenden Verträgen festgelegt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluß
2.1
Angebote von Feier@bend sind stets freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von
Feier@bend schriftlich bestätigt sind.
2.2
Technische oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben
in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie
Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des
technischen Fortschritts oder bei Veränderung der
Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne daß der Kunde hieraus
Rechte gegen Feier@bend herleiten kann.
§ 3 Lieferung
3.1
Auszuliefernde Programme werden auf im Leistungsschein zu spezifizierenden
Datenträgern überlassen.
3.2
Lieferung und Gefahrübergang erfolgen mit der Übergabe der Ware
einschließlich Begleitmaterialien an den Kunden. Bei
Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person durch Feier@bend übergeben
worden ist. Wird der Versand ohne ein Vertretenmüssen von
Feier@bend verzögert, oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr
mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den
Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen
Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und
Kosten des Kunden.
3.3
Die von Feier@bend genannten Liefertermine und Lieferfristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen außerdem
unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung von Feier@bend.
3.4
Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht
mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
3.5
Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Ware
verpflichtet.
3.6
Von Feier@bend zu Testzwecken mitgelieferte Gegenstände (z.B.
Datenträger, Begleitmaterialien, etc.) verbleiben im Eigentum
von Feier@bend.
3.7
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder
aufgrund von Ereignissen, die Feier@bend die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B.
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Transportverzögerungen,
etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von
Feier@bend eintreten, sind von Feier@bend auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen Feier@bend, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der
Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Preise
4.1
Preise und Versandkosten sind den jeweils gültigen Preislisten zu
entnehmen. Die in den Preislisten von Feier@bend genannten
Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2
Sollte die verkaufte Ware bis zur Lieferung mit öffentlichen Abgaben höher
oder zusätzlich belastet werden, erhöht sich der Preis
entsprechend. Bei Lohn-, Material- oder Erhöhung
sonstiger Kosten behält sich Feier@bend vor, die Preise seiner
Waren und Dienstleistungen in angemessenem Maß im Verhältnis
zu der eingetretenen Kostenerhöhung anzupassen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1
Sofern nicht früher Fälligkeit eintritt, sind Rechnungen innerhalb
des vereinbarten oder auf der Rechnung bestimmten Zahlungsziels,
ansonsten innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig.
5.2
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Kunde verpflichtet, die
Forderungen vom Tag der Fälligkeit an mit mind. 4 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.
Falls Feier@bend ein höherer Verzugsschaden nachweisbar
entstanden ist, ist Feier@bend berechtigt, diesen geltend zu
machen. Feier@bend ist berechtigt, auch entgegen anderer
Zahlungswidmung des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen
älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, ist Feier@bend berechtigt, die Zahlungen zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
5.3
Der Kunde kann gegen Forderungen von Feier@bend nur mit solchen
Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt
oder nicht bestritten sind.
5.4
Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1
Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des
vereinbarten Preises im Eigentum von Feier@bend. Dies gilt
auch für Programmexemplare, die auf Datenträgem übergeben
oder Online übermittelt werden, ebenso für alle
Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software
eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende
Datenträger entsprechend.
6.2
Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden
Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherung der
jeweils gegen ihn begründeten Forderungen an Feier@bend ab.
Soweit der Kunde die abgetretenen Forderungen für Feier@bend
einzieht, hat er die eingezogenen Beträge an Feier@bend abzuführen,
sobald die Forderungen von Feier@bend fällig sind.
6.3
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insb. bei Pfändungen,
hat der Kunde auf das Eigentum von Feier@bend hinzuweisen und
Feier@bend unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und mögliche
Schäden trägt in vollem Umfang allein der Kunde.
6.4
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. etwa bei
Zahlungsverzug, ist Feier@bend berechtigt, die Vorbehaltsware
auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggf. Abtretung des
Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber dem Dritten zu
verlangen. Mit der Zurücknahme sowie der Pfändung der
Vorbehaltsware durch Feier@bend liegt vorbehaltlich der Geltung
abweichender gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt vom
Vertrag vor.
§ 7 Gewährleistung
7.1
Fehler in EDV-Programmen lassen sich nach dem Stand der Technik niemals
völlig ausschließen. Der Kunde nimmt von diesem Umstand
hiermit Kenntnis. Feier@bend gewährleistet, daß seine
Produkte frei von herstellungs- und sonstigen gebrauchsbeeinträchtigenden
Mängeln sind.
7.2
Soweit Feier@bend Standardsoftware Dritter dem Kunden überläßt, sind
deren GarantieErklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung.
Dem Kunden steht in diesem Fall frei, Ansprüche aus dieser
Garantieerklärung auch gegenüber Dritten geltend zu machen.
Feier@bend schließt jede Gewährleistung und Haftung aus, die
über den Inhalt der Erklärung dieses Dritten hinausgeht.
7.3
Auftretende Mängel teilt der Kunde Feier@bend umgehend mit einer kurzen
Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde ist
verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel,
die einem durchschnittlichen Kunden üblicherweise ohne weiteres
auffallen, zu untersuchen. Derartige offensichtliche Mängel
sowie erhebliche leicht sichtbare Beschädigungen von
Leistungsteilen sind Feier@bend innerhalb einer Woche ab
Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen.
Soweit für Mängel nur Fehlerbilder erkennbar sind, sind diese so
genau wie möglich schriftlich mitzuteilen.
7.4
Mitgeteilte und reproduzierbare Mängel wird Feier@bend in angemessener
Frist beseitigen.
7.5
Lassen sich mitgeteilte Mängel bei der Überprüfung nicht
feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.
Dies gilt auch, wenn Fehler zwar festgestellt werden können,
aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen
sind, die Feier@bend nicht zu vertreten hat.
7.6
Nimmt der Kunde an dem gelieferten Produkt Änderungen vor oder läßt
er solche vornehmen, ohne daß hierfür eine schriftliche
Absprache mit Feier@bend stattgefunden hat, entfallen die Gewährleistungsrechte,
es sei denn, dem Kunden gelingt der Nachweis, daß die jeweilige
Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich
oder nicht mitursächlich ist.
7.7
Feier@bend steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf
unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
oder unüblicher Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.
7.8
Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand für Feier@bend
bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser
Mehraufwand vom Kunden zu tragen.
7.9
Liegt ein von Feier@bend zu vertretender Mangel der vertragsgegenständlichen
Ware vor, hat Feier@bend das Recht zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung unter Gewährung einer hierfür angemessenen
Frist. Erst bei wiederholt gescheiterter oder nicht
fristgerechter Nachbesserung / Ersatzlieferung hat der Kunde das
Recht zur Wandlung oder Minderung. Soweit sich nachstehend
nichts anderes ergibt, sind alle sonstigen dem Kunden wegen oder
im Zusammenhang mit Mängeln oder Fehlens zugesicherter
Eigenschaften etwa zustehende Ansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insb. auch Ansprüche aus Schadensersatz wegen
Nichterfüllung, Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß
oder eine Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
7.10
Die vertragliche Gewährleistung ist auf sechs Monate ab Übergabe
bzw. ab Abnahme, sobald diese vereinbart wurde, beschränkt.
7.11
Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Haftung / Kundenpflichten
8.1
Feier@bend haftet weder für die inhaltliche Richtigkeit noch flir die
Vollständigkeit oder die Aktualität der erbrachten
Online-Angebote auf der Website. Feier@bend steht nicht
dafür ein, daß die Angebote frei von Rechten Dritter sind.
Weiter haftet Feier@bend nicht dafür, daß die Angebote auf der
Website ununterbrochen nutzbar und fehlerfrei sind.
8.2
Feier@bend haftet jedoch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für
leichte Fahrlässigkeit bzgl. vertragswesentlicher Pflichten
auch hinsichtlich Erfüllungs- und Verrichtgunsgehilfen, jedoch
jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. I.ü. ist
jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für
Datenverluste und sonstige Folgeschäden.
8.3
Voraussetzung einer Haftung für Datenrekonstruktion ist außerdem, daß die
Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig
gespeichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem
Aufwand möglich ist. Ansprüche aus deliktischer oder
gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.
8.4
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm auf Grundlage dieser AGB
zu schließenden Verträge zugänglich werdenden Informationen,
die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen
als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Feier@bend
erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie weder
aufzuzeichnen noch weiterzugehen oder zu verwerten. Der
Kunde wird durch geeignete vertragliche Abreden seine
Arbeitnehmer und Beauftragten entsprechend verpflichten.
Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um
den unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu den Programmen zu
verhindern. Diese Verpflichtung gilt auch für
Arbeitnehmer oder sonstige Vertragspartner des Kunden sowie für
Arbeitsgemeinschaften, Tochtergesellschaften und
Zweigniederlassungen seiner Firma.
8.5
Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung dieser
Vertragsverpflichtung. Diese Haftung erstreckt sich auch
auf die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter
Programmkopien, etwa deren Mehrfachnutzung oder Überlassung an
Dritte.
8.6
Der Kunde wirkt rechtzeitig und im notwendigen Umfang bei der
Leistungserbringung seitens Feier@bend mit. Feier@bend
wird den Kunden auf entsprechende Mitwirkungspflichten
rechtzeitig hinweisen.
§ 9 Schutzrechte / Freistellung
9.1
Feier@bend bleibt Inhaber aller Rechte an der dem Kunden übergebenen Ware
sowie der Software, aller Rechte an Teilen dieser Software oder
aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteten Software einschließlich
des jeweils zugehörigen Materials. Dies gilt auch dann,
wenn der Kunde die Software im vertraglich zulässigen Umfang ändert
oder mit eigener Software oder solcher eines Dritten verbindet.
9.2
Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder
Eigentumshinweise von Feier@bend an der Ware und in der Software
nicht beseitigen, sondern im Hinblick auf die Software ggf. auch
in erstellten Kopien aufnehmen.
9.3
Feier@bend stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden
aus der Verletzung von Schutzrechten an von Feier@bend
entwickelten und überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemäßen
Fassung frei.
Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, daß der Kunde gegenüber
dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über
die Schutzrechtsverletzung abgibt, insb. keine Rechte oder
Sachverhalte anerkennt und keine Haftung vornimmt. Außerdem
darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne
vorherige schriftliche Zustimmung von Feier@bend verbunden und
in keinem Fall die Software bestimmungswidrig genutzt haben.
9.4
Feier@bend ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software-Änderungen
aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden
durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen
Rechte ableiten. Der Kunde wird Feier@bend unverzüglich
und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von
gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von Feier@bend
geliefertes Produkt hingewiesen wird.
9.5
Der Kunde darf die Ware sowie die Software von Feier@bend nur zu
eigenen betrieblichen Zwecken einsetzen, wenn nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Die gleichzeitige Nutzung
des Programms auf mehreren Rechnern bedarf der besonderen
vertraglichen Vereinbarung.
Der Kunde darf Kopien des ihm übergebenen Programms oder von Teilen
dieses Programms nur zu Sicherungszwecken erstellen. Ein
Kopieren übergebener Unterlagen wie Dokumentation,
Benutzungsanleitungen, etc. ist nur mit schriftlicher vorheriger
Zustimmung von Feier@bend zulässig.
9.6
Der Kunde haftet Feier@bend für alle Schäden, die sich aus der
Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.
§ 10 Abtretung von Rechten
10.1
Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung von Feier@bend
abtreten.
10.2
Feier@bend ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und
zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen. Feier@bend wird dafür Sorge tragen, daß dem Kunden
hieraus keine Nachteile entstehen.
10.3
Feier@bend ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In
diesem Fall gewährleistet Feier@bend weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung
seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als
Leistung von Feier@bend an.
§ 11 Vertragslaufzeit / Kündigung
11.1
Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweils einzelnen Vertrag festgelegt, der auf der Grundlage dieser
AGB geschlossen wird.
11.2
Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, daß anbieterseits
eine vereinbarte und verlängerte Lieferungs- oder Leistungspflicht überschritten wurde und eine dann
vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder
Leistung angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
§ 12 Allgemeine Vertragsbestimmungen
12.1
Es gilt das Recht sämtlicher getroffener Vertragsvereinbarungen, ergänzendes Recht des BGB.
Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit zulässig, abbedungen.
12.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder
sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücken eine
angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn
und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
12.3
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
12.4
Gegenüber kaufmännischen Kunden i.S.d. HGB gilt der Sitz von Feier@bend in Frankfurt am Main als
Gerichtsstand vereinbart.
12.5
Feier@bend speichert Daten sämtlicher Geschäftspartner in elektronischer Form und verarbeitet sie,
worauf gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.
Stand: Oktober 2003
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