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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Feier@bend Online Dienste für Senioren AG
- im folgenden Feier@bend genannt -
 

§ 1 Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.

1.2
Feier@bend liefert und leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt Feier@bend nicht an.

1.3
Mündliche Nebenabreden werden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

1.4
Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen festgelegt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluß

2.1
Angebote von Feier@bend sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Feier@bend schriftlich bestätigt sind.

2.2
Technische oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne daß der Kunde hieraus Rechte gegen Feier@bend herleiten kann.

§ 3 Lieferung

3.1
Auszuliefernde Programme werden auf im Leistungsschein zu spezifizierenden Datenträgern überlassen.

3.2
Lieferung und Gefahrübergang erfolgen mit der Übergabe der Ware einschließlich Begleitmaterialien an den Kunden. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person durch Feier@bend übergeben worden ist. Wird der Versand ohne ein Vertretenmüssen von Feier@bend verzögert, oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.

3.3
Die von Feier@bend genannten Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Feier@bend.

3.4
Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.

3.5
Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Ware verpflichtet.

3.6
Von Feier@bend zu Testzwecken mitgelieferte Gegenstände (z.B. Datenträger, Begleitmaterialien, etc.) verbleiben im Eigentum von Feier@bend.

3.7
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Feier@bend die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Transportverzögerungen, etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von Feier@bend eintreten, sind von Feier@bend auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Feier@bend, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Preise

4.1
Preise und Versandkosten sind den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Die in den Preislisten von Feier@bend genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2
Sollte die verkaufte Ware bis zur Lieferung mit öffentlichen Abgaben höher oder zusätzlich belastet werden, erhöht sich der Preis entsprechend. Bei Lohn-, Material- oder Erhöhung sonstiger Kosten behält sich Feier@bend vor, die Preise seiner Waren und Dienstleistungen in angemessenem Maß im Verhältnis zu der eingetretenen Kostenerhöhung anzupassen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1
Sofern nicht früher Fälligkeit eintritt, sind Rechnungen innerhalb des vereinbarten oder auf der Rechnung bestimmten Zahlungsziels, ansonsten innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

5.2
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Kunde verpflichtet, die Forderungen vom Tag der Fälligkeit an mit mind. 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Falls Feier@bend ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Feier@bend berechtigt, diesen geltend zu machen. Feier@bend ist berechtigt, auch entgegen anderer Zahlungswidmung des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Feier@bend berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5.3
Der Kunde kann gegen Forderungen von Feier@bend nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

5.4
Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1
Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von Feier@bend. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträgem übergeben oder Online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

6.2
Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherung der jeweils gegen ihn begründeten Forderungen an Feier@bend ab. Soweit der Kunde die abgetretenen Forderungen für Feier@bend einzieht, hat er die eingezogenen Beträge an Feier@bend abzuführen, sobald die Forderungen von Feier@bend fällig sind.

6.3
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insb. bei Pfändungen, hat der Kunde auf das Eigentum von Feier@bend hinzuweisen und Feier@bend unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und mögliche Schäden trägt in vollem Umfang allein der Kunde.

6.4
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. etwa bei Zahlungsverzug, ist Feier@bend berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggf. Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber dem Dritten zu verlangen. Mit der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Feier@bend liegt vorbehaltlich der Geltung abweichender gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 7 Gewährleistung

7.1
Fehler in EDV-Programmen lassen sich nach dem Stand der Technik niemals völlig ausschließen. Der Kunde nimmt von diesem Umstand hiermit Kenntnis. Feier@bend gewährleistet, daß seine Produkte frei von herstellungs- und sonstigen gebrauchsbeeinträchtigenden Mängeln sind.

7.2
Soweit Feier@bend Standardsoftware Dritter dem Kunden überläßt, sind deren GarantieErklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Dem Kunden steht in diesem Fall frei, Ansprüche aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber Dritten geltend zu machen. Feier@bend schließt jede Gewährleistung und Haftung aus, die über den Inhalt der Erklärung dieses Dritten hinausgeht.

7.3
Auftretende Mängel teilt der Kunde Feier@bend umgehend mit einer kurzen Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden üblicherweise ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Derartige offensichtliche Mängel sowie erhebliche leicht sichtbare Beschädigungen von Leistungsteilen sind Feier@bend innerhalb einer Woche ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Soweit für Mängel nur Fehlerbilder erkennbar sind, sind diese so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen.

7.4
Mitgeteilte und reproduzierbare Mängel wird Feier@bend in angemessener Frist beseitigen.

7.5
Lassen sich mitgeteilte Mängel bei der Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Fehler zwar festgestellt werden können, aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die Feier@bend nicht zu vertreten hat.

7.6
Nimmt der Kunde an dem gelieferten Produkt Änderungen vor oder läßt er solche vornehmen, ohne daß hierfür eine schriftliche Absprache mit Feier@bend stattgefunden hat, entfallen die Gewährleistungsrechte, es sei denn, dem Kunden gelingt der Nachweis, daß die jeweilige Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich oder nicht mitursächlich ist.

7.7
Feier@bend steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unüblicher Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.

7.8
Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand für Feier@bend bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.

7.9
Liegt ein von Feier@bend zu vertretender Mangel der vertragsgegenständlichen Ware vor, hat Feier@bend das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter Gewährung einer hierfür angemessenen Frist. Erst bei wiederholt gescheiterter oder nicht fristgerechter Nachbesserung / Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind alle sonstigen dem Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften etwa zustehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. auch Ansprüche aus Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß oder eine Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

7.10
Die vertragliche Gewährleistung ist auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme, sobald diese vereinbart wurde, beschränkt.

7.11
Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Haftung / Kundenpflichten

8.1
Feier@bend haftet weder für die inhaltliche Richtigkeit noch flir die Vollständigkeit oder die Aktualität der erbrachten Online-Angebote auf der Website.  Feier@bend steht nicht dafür ein, daß die Angebote frei von Rechten Dritter sind.  Weiter haftet Feier@bend nicht dafür, daß die Angebote auf der Website ununterbrochen nutzbar und fehlerfrei sind.

8.2
Feier@bend haftet jedoch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für leichte Fahrlässigkeit bzgl. vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungs- und Verrichtgunsgehilfen, jedoch jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. I.ü. ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.

8.3
Voraussetzung einer Haftung für Datenrekonstruktion ist außerdem, daß die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gespeichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Ansprüche aus deliktischer oder gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.

8.4
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm auf Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträge zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Feier@bend erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugehen oder zu verwerten. Der Kunde wird durch geeignete vertragliche Abreden seine Arbeitnehmer und Beauftragten entsprechend verpflichten. Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu den Programmen zu verhindern. Diese Verpflichtung gilt auch für Arbeitnehmer oder sonstige Vertragspartner des Kunden sowie für Arbeitsgemeinschaften, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen seiner Firma.

8.5
Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung dieser Vertragsverpflichtung. Diese Haftung erstreckt sich auch auf die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien, etwa deren Mehrfachnutzung oder Überlassung an Dritte.

8.6
Der Kunde wirkt rechtzeitig und im notwendigen Umfang bei der Leistungserbringung seitens Feier@bend mit. Feier@bend wird den Kunden auf entsprechende Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen.

§ 9 Schutzrechte / Freistellung

9.1
Feier@bend bleibt Inhaber aller Rechte an der dem Kunden übergebenen Ware sowie der Software, aller Rechte an Teilen dieser Software oder aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteten Software einschließlich des jeweils zugehörigen Materials. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Software im vertraglich zulässigen Umfang ändert oder mit eigener Software oder solcher eines Dritten verbindet.

9.2
Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von Feier@bend an der Ware und in der Software nicht beseitigen, sondern im Hinblick auf die Software ggf. auch in erstellten Kopien aufnehmen.

9.3
Feier@bend stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an von Feier@bend entwickelten und überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, daß der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insb. keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung vornimmt.  Außerdem darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Feier@bend verbunden und in keinem Fall die Software bestimmungswidrig genutzt haben.

9.4
Feier@bend ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde wird Feier@bend unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von Feier@bend geliefertes Produkt hingewiesen wird.

9.5
Der Kunde darf die Ware sowie die Software von Feier@bend nur zu eigenen betrieblichen Zwecken einsetzen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die gleichzeitige Nutzung des Programms auf mehreren Rechnern bedarf der besonderen vertraglichen Vereinbarung. Der Kunde darf Kopien des ihm übergebenen Programms oder von Teilen dieses Programms nur zu Sicherungszwecken erstellen. Ein Kopieren übergebener Unterlagen wie Dokumentation, Benutzungsanleitungen, etc. ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung von Feier@bend zulässig.

9.6
Der Kunde haftet Feier@bend für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.

§ 10 Abtretung von Rechten

10.1
Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung von Feier@bend abtreten.

10.2
Feier@bend ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen. Feier@bend wird dafür Sorge tragen, daß dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

10.3
Feier@bend ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet Feier@bend weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von Feier@bend an.

§ 11 Vertragslaufzeit / Kündigung

11.1
Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweils einzelnen Vertrag festgelegt, der auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wird.

11.2
Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, daß anbieterseits eine vereinbarte und verlängerte Lieferungs- oder Leistungspflicht überschritten wurde und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

§ 12 Allgemeine Vertragsbestimmungen

12.1
Es gilt das Recht sämtlicher getroffener Vertragsvereinbarungen, ergänzendes Recht des BGB. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit zulässig, abbedungen.

12.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücken eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

12.3
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

12.4
Gegenüber kaufmännischen Kunden i.S.d. HGB gilt der Sitz von Feier@bend in Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart.

12.5
Feier@bend speichert Daten sämtlicher Geschäftspartner in elektronischer Form und verarbeitet sie, worauf gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.

Stand: Oktober 2003
 


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